Garantie
Jahrelange Erfahrung, hochwertige Materialien und eine sorgfältige Verarbeitung sind seit jeher der Schlüssel für das hohe Ansehen von Pirnar. Wir freuen uns, Ihnen die folgenden Garantieleistungen gewährleisten zu können.
5 JAHRE:
- auf das eingebaute Glas,
- auf die Beständigkeit der Farbe bei pulverbeschichteten Aluminium-Haustüren.
3 JAHRE:
- auf die Beständigkeit der Farbe auf Holztüroberflächen in den Farbtönen der Pirnar Farbkarte bei richtiger und regelmäßiger Pflege.
2 JAHRE:
- auf die eingebauten Beschläge,
- auf das eingebaute Selbstschließsystem,
- auf die elektronischen Komponenten (Sprechanlage),
- auf die LED-Beleuchtung,
- auf den Fingerscanner.
Vorbedingungen zur Geltendmachung von Garantieforderungen
- Die Garantie ist nur gültig, wenn die Produkte regelmäßig und rechtzeitig gemäß den Anweisungen des Herstellers gewartet wurden.
- Vorlage der Rechnung und des Garantiescheins mit Angabe des Reklamationsgrunds, Nutzers und Gebäudes, für das die Reklamation geltend gemacht wird (Adresse des Gebäudes, Telefonnummer des Nutzers, Rechnungsnummer).
- Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Übergabe des Produkts an den Kunden. Mit der Unterschrift auf dem Abnahmeprotokoll der Ware oder dem Lieferschein wird der Käufer über den Inhalt der Garantiekarte informiert.
- Nach dem Ablauf der Gewährleistung wird die Wartung von Ersatzteilen gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen sichergestellt.
- Als Ersatzteile gelten auch Teile, die optisch nicht mit dem Original identisch sind, die aber vergleichbar sind und die gleiche Funktion wie das Original haben.
- Alle Ansprüche des Käufers auf Beseitigung von Mängeln, die durch Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers verursacht wurden, sind von der Garantie ausgeschlossen.
Die Garantie gilt nicht:
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Eingangstüren aus Holz
- für geölte Holzoberflächen;
- für Fehler im Holz, die nach der Holzqualitätsnorm für Fenster- und Türen zulässig sind;
- wenn der Kunde selbst oder über einen Dritten eine Oberflächenbearbeitung ausgeführt hat;
- bei Veränderung der Oberfläche, die durch Umwelteinflüsse entstanden sind;
- für Farbabweichungen zwischen den Mustertafeln aus der Farbkarte und einzelnen Türbereichen, die Folge von unterschiedlichen Farbchargen, der natürlichen Holzstruktur sowie unterschiedlichen Fähigkeiten der Farbabsorption bei der Oberflächenbearbeitung sind;
- wenn der Kunde eine Oberflächenbearbeitung der Holztür mit farblosen Anstrichen auf der Außenseite fordert, die nicht resistent gegen UV-Licht sind;
- für Holztüren in besonders dunklen Farben oder Lasuren, die zu einer übermäßigen Erhitzung des Holzes führen;
- im Falle von Farbunterschieden bei zusätzlicher oder erneuter Bestellung der Farbe;
- bei kleineren Unregelmäßigkeiten von Maßen, Konstruktion und lackierten Flächen, die auf eine Entfernung von 3 m (außen) bzw. 2 m (innen) bei normalem Tageslicht nicht auffallen;
- wenn die regelmäßigen Pflegemaßnahmen (nachweisbar 1-2 Mal jährlich) der geölten Flächen nicht durchgeführt bzw. unsachgemäß ausgeführt wurden. Aus diesem Grund entstandene mögliche Fehler an der Holzoberfläche oder Wölbungen am Türblatt sind kein berechtigter Reklamationsgrund;
- wenn Fehler am Holz seitens des Herstellers mit Schiffchen, Kitt oder Wachs ausgebessert wurden. Sollte eventuell Harz aus dieser Stelle im Holz treten, so ist das kein Reklamationsgrund;
- Risse, astiges Holz (Verteilung, Größe, Menge), kleinere Risse im Holz, Farbabweichungen im Holz, raue Kanten in astigen Holzoberflächen, wellige Streifen ungleichmäßigen Wachstums im Furnier sind kein Reklamationsgrund;
- auf reflektierende Oberflächen und Flecken verschiedener Formen im Eichenholz, da sie ein natürlicher Bestandteil der Eichenholzstruktur sind;
- wenn die Lärchentür aus Holzteilen mit unterschiedlichen Farbtönen zusammengesetzt ist, da Lärchenholz von Natur aus, eine sehr vielfältige Farbgebung hat (gelblich, rötlich, bräunlich, heller oder dunkler). Eine Tür kann daher keinen einheitlichen Farbton besitzen.
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Aluminium-Haustür
- wenn die beanstandete Ware nicht vollständig bezahlt ist;
- wenn im Angebot oder Auftrag ausdrücklich angegeben ist, dass der Hersteller auf ein einzelnes Produkt keine Garantie gewährt;
- wenn die beanstandete Ware trotz zuvor festgestellter und sichtbarer Mängel eingebaut worden ist, der Verkäufer aber seine Zustimmung zum Einbau der Ware nicht erteilt hat;
- wenn die Tür für einen anderen Zweck als den, für den das Produkt bestimmt ist, verwendet wurde;
- wenn der Kunde die Fertigung der Tür in einer Größe verlangt, von der Hersteller, Fachleute und Hersteller der Beschläge abraten;
- wenn die Tür in der Zeit der Lagerung unmittelbar Witterungseinflüssen (Regen, Schnee, Sonne) ausgesetzt bzw. in feuchten Räumen gelagert wurde;
- wenn der Einbau der elektrischen Elemente nicht von einem qualifizierten Elektriker ausgeführt wurde;
- bei Schäden wegen mechanischer und chemischer Einwirkungen auf die Oberfläche (Stöße, Abrieb, Reinigung), unsachgemäßen oder gewaltsamen Gebrauchs oder Überlastung der Tür bei vorübergehenden Oberflächenerscheinungen wie Wasserflecken oder Farbabrieb;
- bei Verschleiß oder Bruch von Beschlägen infolge physischer Beschädigung;
- wenn das Produkt extremen Witterungsbedingungen, Salzwasser, aggressiven Einflüssen oder einer Luftfeuchtigkeit von über 70% ausgesetzt ist;
- wenn die Haustür bündig mit der Fassade des Gebäudes oder weniger als 15 cm in die Laibung eingebaut ist und kein Vordach oder Windfang hat;
- bei gewaltsamer Benutzung und in Fällen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Explosionen, Brände, Unwetter usw.);
- wenn der Einbau oder der Austausch von einer nicht vom Verkäufer autorisierten Person durchgeführt wurde;
- wenn der Mangel die Folge eines Eingriffs einer unbefugten Person ist;
- für Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung und Handhabung der Produkte entstehen;
- wenn im Falle eines elektrischen Anschlusses die Anweisungen für diesen nicht befolgt wurden und die Verdrahtung in einer anderen als der vorgeschriebenen Weise durchgeführt wurde; wenn das Produkt nicht gemäß der Gebrauchs- und Wartungsanleitung gewartet wurde;
- Veränderungen des Aussehens der Oberfläche aufgrund von Verschmutzung;
- Oberflächenrost durch erhöhte Raumfeuchtigkeit und unzureichende Belüftung;
- Schwankungen in den Farbtönen des Glases, die auf die Konstruktion des Glases zurückzuführen sind;
- bei optischen Mängeln des Glases, die im Rahmen der Norm zur Beurteilung der optischen Qualität von Glas liegen;
- bei Eintritt von Beeinträchtigungen im Glas;
- bei Glasbruch durch Stoß, Druck, Punktbelastung, lokale Überhitzung, Teilbeschattung oder behinderte Belüftung;
- für produktionsbezogene Zeichen auf dem Produkt (Beschriftungen, Etiketten…);